Ein paar grundlegende Informationen über die Koschneiderei...
Allgemein
Koschneiderei (polnisch: Kosznajderia) ist die umgangssprachliche Bezeichnung für ein Gebiet südöstlich der polnischen Stadt Konitz (Chojnice), das bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs weitgehend von einer deutschsprachigen Bevölkerung bewohnt wurde.
Während der Zugehörigkeit des Gebiets zum Königreich Preußen bzw. später zum Deutschen Reich (von 1772 bis 1918 und von 1939 bis 1945) war die Koschneiderei ein Teil des Landkreises Konitz im Regierungsbezirk Marienwerder in der preußischen Provinz Westpreußen.
Joseph Rink: Die Koschneiderei 1926
Dörfer
Zur Koschneiderei gehörten die folgenden Dörfer (deutsche Bezeichnungen; heutige polnische Bezeichnungen in Klammern dahinter):
- Abrau (Obrowo)
- Annafeld (Nowa Wieś)
- Blumfelde (Niwy)
- Damerau (Dąbrówka)
- Deutsch Cekzin (Ciechocin)
- Döringsdorf (Doręgowice)
- Frankenhagen (Silno)
- Görsdorf (Ogorzeliny)
- Granau (Granowo)
- Groß Zirkwitz (Duża Cerkwica)
- Harmsdorf (Jerzmionki)
- Henningsdorf (Angowice)
- Jakobsdorf (Zamarte)
- Lichnau (Lichnowy)
- Mosnitz (Moszczenica)
- Obkaß (Obkas)
- Osterwick (Ostrowite)
- Petztin (Piastoszyn)
- Schlagenthin (Sławęcin)
- Ursprünglich gehörten zur Koschneiderei nur 7 Dörfer: Frankenhagen, Osterwick, Petztin, Deutsch Cekcin, Granau, Lichnau und Schlagenthin. In den Verzeichnissen der Starostei Tuchel vom Jahr 1565 u. 1664 bildeten diese Dörfer eine ausdrücklich erwähnte Einheit.
2. Infolge der Besiedlung von Abrau mit Bauern aus Frankenhagen und Lichnau wurde dann Abrau als 8. Dorf zur Koschneiderei gezählt. Damit ist die eigentliche und ursprüngliche Koschneiderei sowohl räumlich als auch völkisch umgrenzt, d.h. deutsch, katholisch, enge verwandtschaftliche Bindungen zwischen den Bewohnern der 8 Dörfer und eine gemeinsame Sprache, derKoschneider Mundart.
3. Während der Zeit des Kulturkampfes und hier insbesondere durch die Gründung des "Katholischen Volksvereins für die Koschneiderei und Umgebung" im Jahre 1872 mit Sitz in Osterwick wuchs die Koschneiderei aus ihrem räumlich begrenzten Gebiet heraus und umschloss nun auch die Dörfer Damerau, Groß Zirkwitz, Obkaß und Gersdorf. Die Bewohner dieser 4 Dörfer sind mit jenen der 8 zuerst genannten Dörfer stamm- und sprachlich verwandt. Der Begriff Koschneiderei wurde in folgenden Jahren (besonders in Zeitungen) etwas missgedeutet. Als Koschneider verstand man nun alle katholischen Deutsche der Kreise Konitz, Schlochau und Flatow.
4. Seit etwa 1920 dient der Name Koschneider als Sammelname für 19 räumlich zusammenhängende Dörfer mit deutscher Muttersprache. Jetzt wurden zu den 12 vorher gennanten Dörfern auch noch hinzugerechnet: Henningsdorf, Mosnitz, Döringsdorf, Harmsdorf, Jakobsdorf, Blumenfelde und Annafeld.
Die Besiedlung ging zunächst von dem Landesherrn aus:
- Landesherr Deutsche Orden: Zinsdörfer Deutsch Cekzin, Frankenhagen, Granau, Lichnau, Osterwick, Petztin und Schlagenthin.
- Landesherr Erzbischhof von Gnesen: Erzbischhöfliche Dörfer Damerau, Obkaß und Groß Zirkwitz.
- Landesherr adelige Gutsherren: Adelige Dörfer Görsdorf, Blumenfelde, Jakobsdorf und Harmsdorf
- Landesherr Jesuiten: Jesuitendörfer Henningsdorf, Mosnitz und Döringsdorf
Historie
Die ersten schriftlichen Aufzeichnungen stammen aus dem Jahr 1275. Es handelt sich um eine Urkunde über die Ortschaft Damerau, und zwar ausgestellt von einem Herzog aus Pommern. Bis 1308 gehörten die Dörfer zum Besitz der pommerellischen Herzöge.
Der Deutsche Ritterorden übernahm anschließend die Regierungsgewalt über das Gebiet der Koschneiderei. Der Einfluß des Deutschen Ritterordens dauerte etwa bis 1466. In dieser Zeit wurde der Grundstein für die Besiedlung der Koschneiderei gelegt. Der damals gegründetet dörfliche und landwirtschaftliche Charakter ist neben Sprache, Religion und Deutschtum 600 Jahre lang bis in unsere Zeitrechnung erhalten geblieben.
Der Deutsche Ritterorden begann in der Zeit um 1320 bis 1360 mit einer gezielten Ansiedlungspolitik in Frankenhagen, Osterwick, Petztin, Deutsch Cekzin, Granau, Lichnau und Schlagenthin. Die Region wurde durch Waldrodungen und Trockenlegen der Sümpfe bewohnbar gemacht. Hierzu wurde die Komturei Tuchel als Verwaltungsstandort eingerichtet. Von hieraus wurden Ansiedlung der Zuwanderer und Aufteilung der neugeschaffenen und wohnbar gemachten Landstriche geregelt.
Nach den Verwüstungen der Hussitteneinfälle (1433) erfolgte eine Neubesiedlung aus der westniederdeutschen Gegend. Ihr tatkräftigster Förderer war der Konitzer Ratsherr und spätere Bürgermeister Jacob von Osnabrück, der zahlreiche neue Ansiedler aus seiner Heimat, dem Fürstbistum Osnabrück, in die entvölkerten Dörfer heranzog. Weitere Ortschaften wie Gersdorf, Harmsdorf, Jakobsdorf, Damerau, Groß Zirkwitz, Obkaß, Mosnitz, Henningsdorf, Döringsdorf entstanden und wurden von Koschneidern bewohnt.
In der Zeit von 1655-1660 fand der zweite schwedische Krieg statt mit starken Verwüstungen in den Dörfern und teilweise Entvölkerung der Dörfer. So dezimierte sich beispielsweise die Anzahl der Bauern von Lichnau von 22 auf 10.
Die vorhandenen slawischen Bewohner vermischten sich mit den deutschen Kolonisten oder die Gehöfte, die oft schlecht gebaut und unrentabel bewirtschaftet wurden, gingen ein und wurden nicht mehr saniert.
Der Deutsche Ritterorden machte keinen Unterschied zwischen Deutsch und Slawisch sprechende; er fügte alle in den staatlichen bzw. dörflichen Verband ein und stellte sie alle unter seinen Schutz. Diese Dörfer hatten somit anfangs eine gemischt sprachliche Bevölkerung.
Staatlich gehörte das Gebiet der Koschneiderei
- zunächst zum Herzogtum Pommerellen
- 1308 - 1466 zum Deutschen Ordensstaat
- 1466 - 1772 zu Polen
- 1772 - 1920 zu Preußen bzw. zum Deutschen Reich
- 1920 - 1939 zu Polen
- 1939 - 1945 zum Deutschen Reich
- seit 1945 zu Polen.
Die ältesten Funde
- Bronzezeit (bis 800 v. Chr.): Axt (Osterick), Bronzeplatte (Damerau)
- Eisenzeit (800 v. Chr. - 0): Ring (Schlagenthin)
- Römische Kaiserzeit (0 - 1.400 n. Chr.): Urnengräber, Urnen, Gefäße
Sprache
Die Sprache der Koschneider war niederdeutsch, ihre Mundart gehörte zu den süd-hinterpommerschen. Sie war innerhalb des gesamten Gebietes und darüber hinaus verhältnismäßig gleichartig, jedoch wiesen die Dörfer untereinander einige Unterschiede auf. Lautmalereien und bildhafte Ausdrücke zeugten von echtem niederdeutschen Sprachgut, das sich in vielen Sprichwörtern, Redensarten, Liedern, Märchen und Sagen zeigte.
Etymologie
Bis heute konnte Herkunft und Bedeutung des Begriffs „Koschneider/Koschneiderei“ nicht geklärt werden; es gibt verschiedene Deutungen dieses Namens. „Kopfschneider“ oder „Kuhschneider“ sind Beispiele solcher Interpretationen.
Der Name selbst taucht 1830 zum ersten Male auf, bezieht sich jedoch auf die bis 1484 zurückliegende Zeit. Es ist der Name „Koschnäwen“ und „Koschnäwjen“; Koschnäwen für die Bevölkerung, Koschnäwjen für das Land. Ein wissenschaftlicher Beweis für die Herkunft dieses Namens fehlt bis heute. Ein Erklärungsansatz von Paul Panske besagt, dass laut einer Urkunde von 1484 für die Koschneiderei der polnische Starost Koschnewski aus Tuchel zuständig war. Nach ihm sei die Bevölkerung, für die er zuständig war, als „Kosznewski-Leute“ bezeichnet worden, woraus dann der Name „Koschnäwjer“ entstanden sei. Als später dieser plattdeutsche Ausdruck gewissermaßen ins Hochdeutsche übertragen wurde, erscheint er im Jahre 1854 zum ersten Mal als Koschneider beziehungsweise Koschneiderei.
Weitere etymologische Ansätze:
Der Begriff beruhe auf dem polnischen Wort „kosa“ = Sense und „żniwiarz“ = Schnitter, Erntearbeiter, weil ihre polnischen Nachbarn gesehen hatten, daß die Deutschen richtige Bauern waren die ganze Zeit in der Erde „gebuddelt“ hätten.
Der Begriff Koschneiderei stamme vom deutschen Wort „kouzen“, welches auf polnisch „paplac“ = „plappern“ (etc) heißt. Die niederdeutschen Bevölkerung der "Koschneiderei" hatten einen von dem ihrer Mittel- oder hochdeutschen Nachbarn stark abweichenden Dialekt.
Persönlichkeiten
- Dr. Augustinus Rosentreter (* 13. Januar 1844 in Abrau; † 4. Oktober 1926 in Pelplin) - Bischof von Kulm
- Dr. Joseph Rink (* 18. Januar 1878 Mosnitz; † 30. Juli 1945 in Küstrin) - römisch-katholische Historiker, Studienrat und Professor, Licentiat und Doktor der Theologie und Autor
- Prof. Dr. phil. Paul Panske (* 28. Juni 1863 in Granau; † 10. Februar 1936 in Pelpin) - Domkapitular und Domherr von Peplin, Autor zahlreicher Abhandlungen über die Koschneiderei
- Prof. Johann Schweminski (* 1812 in Lichnau; † 1874 in Posen) - Oberlehrer, Autor und Wissenschaftler
Das Schulzenamt
1751 hat Friedrich der Zweite eine "Erneuerte und verbesserte Dorf-Ordnung des Königreichs Preussen" herausgegeben, wo die Aufgaben eines Dorf-Schulzen beschrieben wurden. Zwar gehörte die Koschneiderei erst ab 1773 zu Preußen, aber die Dorf-Ordnung wird wohl auch ab dann gegolten haben.
- Sie haben den Bauern alle Königlichen- und Amtsbefehle bekannt zu machen und alle Schriftstücke zu verwahren, die ihnen zugehen.
- Die von den Bauern verlangten Scharwerkdienste bekannt zu machen und sie zu den Diensten anzuhalten.
- Die Sachen, welche in der Gemeinde wegen Pfändung, Haltung der Gehege, Bewahrung der Feuerstellen, Stege und Wege und was sonst zur Nachbarschaft gehört, sofort zu besorgen.
- Über dasjenige, was unten in dieser Dorf-Ordnung weiter vorgeschrieben ist, gebührend zu halten.
- Die Wiederbesetzung der etwa noch wüsten Dorf-Hufen oder Höfe auf alle Weise zu befördern.
- Die auf königl. Pässe verordneten Abfuhren, Wolfsjagden und andere gewöhnliche Dienste richtig zu bestellen.
- Dem Beamten von der Bauernwirtschaft zuverlässige Nachrichten zu geben und die üblen Wirte anzuzeigen, auch sich überall dergestalt treu und fleißig zu bezeigen, wie es einem geleisteten Schulzen-Eide gemäß ist.
- Diese Aufgaben werden noch in allen Einzelheiten beschrieben, u.a. heißt es, die Dorfschulzen hätten alle Jahre längstens um Michaeli (29.Sept.) bei den Bauern und Dorf-Einwohnern die Viehställe zu untersuchen. Sie sollen besonders bei den bekannten schlechten Wirten öfters visitieren und nachsehen, ob mit dem Futter gut gewirtschaftet wird und auch dafür sorgen, daß - je nach Größe des Dorfes – ein, zwei oder mehr gute Hengste gehalten werden, daß bei jedem Hofe Obstgärten angelegt sind, daß die Bauern Bienenzucht und Hopfenanbau betreiben, ihre Äcker rechtzeitig bestellt werden.
Außerdem sollen die Bauern zum Lein- und Hanfsäen, zum Flachs- und Wollspinnen angehalten werden.
Die Schulzen sind verpflichtet, auf defekte Brücken, Stege und Wege zu achten, deren Reparatur anzuordnen und die Widerspenstigen zur gebührenden Strafe anzuzeigen.
Der Schulze musste aber auch der Gefahrenabwehr dienen. Er war aufgefordert, zusammen mit dem Dorfältesten, Dorfgeschworenen oder anderen priviligierten Bewohnern von Zeit zu Zeit (alle 2 -3 Wochen) unvermutete Visitationen bei jeden Wirt vorzunehmen, um zu überprüfen, wie mit den Gefahrenquellen umgegangen wird, aus denen Brände entstehen können.
Dazu hatte die Obrigkeit mehrere Verbote ausgesprochen, u.a. das Rauchen von Tabak (?), das Dreschen bei offnem Licht in der Scheune, ungedroschenes Getreide oder Holz neben dem Ofen zu lagern, der Umgang mit glühender Asche, das Backen außerhalb von Backhäusern, das Fegen von Schornsteinen und Kaminen, das Vorhandensein von Feuerhaken, Feuereimern und Feuerleitern.
Das Schulzenamt gab es ab spätestens 1850 nicht mehr, da wurde die neue preußische Gemeindeordnung eingeführt und es gab in den größeren Gemeinden Bürgermeister und in den kleineren Gemeinden Gemeindevorsteher. Die Großgrundbesitzer jedoch fühlten sich durch die Gemeindeordnung entmachtet. Daher wurde die neue einheitliche Gemeindeordnung für ganz Preußen 1853 wieder abgeschafft und die Kompetenz zum Erlass neuer Gemeindeordnungen auf die Provinzen übertragen. Jetzt wurden in den östlichen Provinzen die Gutsbezirke eingeführt, wo der Großgrundbesitzer automatisch Vorsteher seines Gutsbezirkes war.